GPSR: Neue Produktsicherheitsverordnung betrifft Hersteller, Händler und Einführer 

Die Europäische Union will mit der neuen General Product Safety Regulation (GPSR) die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz stärken. Die am 12. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung, in Deutschland auch Produktsicherheitsverordnung genannt, ersetzt die bislang geltende Produktsicherheitsrichtlinie und gilt ab dem 13. Dezember 2024.

Bis auf wenige Ausnahmen betrifft die Verordnung sämtliche Verbraucherprodukte, und somit auch sämtliche Hersteller, Händler und Einführer entsprechender Produkte. Was genau regelt die GPSR, was müssen Unternehmen, Händler und Onlinehändler beachten und warum kann Coaching in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen? 

Wer muss die GPSR beachten? 

Diejenigen Wirtschaftsakteure, die den Pflichten der GPSR unterliegen, sind in Art. 3 Nr.13 aufgelistet: 

  • Hersteller 
  • Bevollmächtigte, die Produkte oder Teile im Auftrag von Herstellern produzieren
  • Einführer von Produkten aus Drittländern 
  • Händler, die stationär oder online Produkte vertreiben 
  • Fulfillment-Dienstleister

Ausgenommen von dieser Pflicht sind solche Wirtschaftsakteure, die Produkte herstellen, vertreiben oder einführen, deren Sicherheit bereits durch CE-Richtlinien oder andere Verordnungen bzw. Bestimmungen gewährleistet ist. Dazu zählen beispielsweise folgende Produktbereiche: 

  • Medikamente (Human- und Tierarznei)
  • Lebensmittel und Futtermittel 
  • lebende Pflanzen und Tiere 
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge 
  • Antiquitäten

Quelle: https://ebakery.de/was-ist-gpsr/

Welches Ziel verfolgt die EU mit der neuen Produktsicherheitsverordnung? 

Die Notwendigkeit einer Modernisierung der bestehenden Regulierung ist insbesondere auf den zunehmend globalisierten Handel und Onlinehandel zurückzuführen. Die GPSR soll in erster Linie dafür sorgen, dass weiterhin ausschließlich sichere Produkte in den EU-Warenverkehr gelangen. Eine ganze Reihe von Waren und Produkten sind bereits durch bestimmte Normen harmonisiert, für viele andere gibt es aber noch keine produktspezifische EU-Norm. 

Die GPSR gilt sowohl für bislang noch nicht regulierte Produkte, als auch als Ergänzung für bereits regulierte Waren und soll zukünftig lückenlose Standards innerhalb des gesamten EU-Markts gewährleisten.

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Was sollten Hersteller beachten? 

Hersteller sind hauptverantwortlich für die Produktsicherheit. Die GPSR verlangt von Herstellern, die Produkte in der EU verkaufen möchten, für jedes einzelne Produkt eine umfassende Risikoanalyse. Diese muss sämtliche relevanten Gefahren abdecken, also nicht nur rein physische Risiken, sondern auch Gefahren durch potenzielle Cyberangriffe. Weiterhin sind sie verpflichtet, technische Unterlagen bereitzustellen, die eine detaillierte Produktbeschreibung sowie die Sicherheitsbewertung umfassen. Bei jeder Produktänderung muss eine neue Risikoanalyse durchgeführt werden. 

Hersteller, welche von der GPSR betroffen sind, sollten zudem sicherstellen, dass sämtliche Mitarbeiter bezüglich der jeweiligen Anforderungen der Verordnung zu sensibilisieren. Spezielle Coaches können Schulungen oder Seminare anbieten, die allen relevanten Mitarbeitern ein entsprechendes Verständnis und das entsprechende Fachwissen zur Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften zu vermitteln. 

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Was sollten Händler beachten? 

Händler sind mit der GPSR zukünftig dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Hersteller und Einführer ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Dazu zählen im Wesentlichen: 

Überprüfungspflicht 

Der Händler muss gewährleisten, dass Hersteller bzw. Einführer sämtliche gesetzliche Pflichten erfüllen und relevante Dokumente überprüfen.

Gewährleistung der Produktsicherheit 

Während Transport und Lagerung müssen die spezifischen Sicherheitsvorschriften der GPSR eingehalten werden, solange sich das Produkt bzw. die Waren in Obhut des Händlers befindet. 

Verkaufsverbot 

Produkte, die nicht den Sicherheitsanforderungen der GPSR entsprechen, dürfen nicht verkauft werden, solange die Konformität des Produkts nachweislich wiederhergestellt ist. 

Informations- und Meldepflicht 

Sofern Verstöße seitens Herstellers oder Einführers festgestellt werden, ist der Händler verpflichtet, diese zu informieren und sicherzustellen, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Zudem muss er das Produkt unverzüglich vom Markt nehmen und gegebenenfalls zurückrufen. Darüber hinaus müssen auch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden über etwaige Vorfälle informiert werden. 

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Besonderheiten für Onlinehändler 

Für Onlinehändler sind vor allem die erweiterten Informationspflichten wichtig. Diese Informationspflicht gilt für sämtliche auf dem Markt angebotenen Produkte und müssen bereits im Angebot enthalten sein. Eine Verlinkung auf ein Impressum oder auf eine Versandkostenseite ist nicht mehr ausreichend. Zu den ab dem 13. Dezember geltenden Informationspflichten zählen: 

  • Name, Marke, Adresse und E-Mail-Adresse / Webseite des Herstellers 
  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse / Webseite der verantwortlichen Person, sofern der Hersteller nicht in der EU ansässig ist
  • Produktbilder und Informationen zur Produktart und sonstige Produktidentifikationen 
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen 

Um die Informationspflichten umzusetzen, ist je nach Sortiment und Produktanzahl eine Menge Zeitaufwand nötig, um die verschiedenen Herstellerangaben zu recherchieren und einzupflegen. Wer also von der GPSR betroffen ist, sollte unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Händler, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit hohen Geldstrafen, Rückrufaktionen oder auch rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen, was im Zweifel existenzbedrohende Folgen mit sich bringen kann. 

Fazit 

Die GPSR ist umfangreich und erfordert teils großen Aufwand, um entsprechende Regelungen umzusetzen. Es kann durchaus sinnvoll sein, sich bezüglich erforderlicher Maßnahmen von Experten beraten zu lassen, um sämtlichen Pflichten auch nachzukommen. Große Unternehmen und Hersteller können zudem mit speziellen Coachings dafür sorgen, dass sämtliche Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert werden und in der Lage sind, die neuen Regelungen einzuhalten.

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